4. Studienplan

Vorgaben der ETH Zürich und der Partnerhochschule bilden die Rahmenbedingungen für den Studienplan. Der Plan ist entscheidend für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen.

Frist

10. Januar

  • Der Studienplan sollte die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzen. Der Umfang sollte in der Regel mind. 20 ECTS pro Semester betragen. Falls die Partnerhochschule h?here Minimal- und / oder eine Maximalbelegung definiert hat, gelten die.
  • Das Studium soll durch ein Austauschstudium nicht verl?ngert werden. Es ist aber m?glich, dass Sie im Austausch keine 20 ECTS erbringen (k?nnen) und Sie Ihre Studienplanung an der ETH anpassen müssen, um in anderen Semestern mehr Kreditpunkte erwerben zu k?nnen.
  • Die Mehrheit der im Austausch erbrachten Leistungen sollten für Ihr ??Studium anerkannt werden, weshalb die gew?hlten Kurse den Anforderungen Ihres Departements entsprechen müssen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Abreise nicht genügend solcher Kurse finden, kann es zu einer Absage des Austauschs kommen.
  • Kl?ren Sie mit Ihren Mobilit?tsverantwortlichen vor der Bewerbung, was Ihnen mit wie vielen ECTS angerechnet werden kann (Umrechnung der Kreditpunkte der Partnerhochschule in ECTS). Falls die Umrechnung in Zusammenarbeit mit Professor:innen oder Tutor:innen erfolgt, kl?ren Sie, wer im Departement definitiv über die Umrechnung entscheidet. Es kann sein, dass Ihr Studiengang zus?tzlich dazu ein Tutor Agreement verwendet oder Sie die Anrechnung durch einzelne Dozierende best?tigen lassen müssen.
  • Maximal drei KP k?nnen Sie belegen und sich anrechnen lassen. 
  • Sie müssen vorg?ngig die Bewilligung der Studiendirektion Ihres Studiengangs und der Unterrichtskommission für das GESS-Fach einholen.
  • Kontaktieren Sie das frühzeitig mit folgenden Angaben: Partnerhochschule, Fach und Inhalt, Semesterwochenstunden, Art des Leistungsnachweises.

Vorgehen

  • Erfassen Sie alle Projekte als Lehrveranstaltungseinheit. In separatem Schritt k?nnen Sie genauere Angaben zum Projekt machen, u.a. Anzahl voraussichtlich angerechneter Kreditpunkte.
  • Laden Sie Best?tigungen beider Betreuungen (Professur an der ETH, Professur an der Partnerhochschule) bei Dokumenten hoch (E-Mail-Best?tigungen i.d.R. ausreichend).

Einschr?nkungen

  • Forschungsprojekte, Bachelor- und Master-Arbeiten sind bei aussereurop?ischen Partnerhochschulen (weltweite Programme) nicht m?glich.
  • D-ARCH: Entwurfsklassen sind keine Projekte, sondern Kurse.
  • Restriktionen gelten bei einigen Austauschprogrammen / Partnerhochschulen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Bewerbung bei der Mobilit?tsstelle.
  • Bei weltweiten Programmen sind keine Forschungsprojekte m?glich.
  • Gegebenfalls müssen Sie den Studienplan w?hrend den ersten Wochen des Austauschsemesters anpassen. (Sobald die Funktion in Mobility-Online freigeschalten ist, werden Sie darüber per E-Mail informiert.)
  • Falls Sie grosse ?nderungen beabsichtigen, müssen Sie vor den ?nderungen mit Ihren Mobilit?tsverantwortlichen (und allenfalls auch Tutor:innen) Kontakt aufnehmen.
  • Reichen Sie nur definitive ?nderungen ein, damit Ihre Mobilit?tsverantwortlichen Ihren Studienplan nicht mehrfach prüfen müssen.
  • Sie erhalten den bewilligten Studienplan per E-Mail zugeschickt.

Anmerkungen Selina

Liste für Notenumrechnung bleibt PDF. PDF-Version scheint einfacher in der Anwendung als allf?llige Webversion. Sp?tere Umwandlung in Webseite ist nicht ausgeschlossen.

 

Quellen (bei Interesse)

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