Wozu Tierversuche?
Der Mensch und andere Tiere sind sich sehr ?hnlich. Mit der Maus, dem am h?ufigsten verwendeten Versuchstier, teilt der Mensch ungef?hr 95% seines Erbguts. Wo Gesetzgebung und ethisches Empfinden Versuche am Menschen verbieten, k?nnen deshalb Tiere eine Ann?herung erm?glichen.
Tiere k?nnen auch selbst Gegenstand wissenschaftlichen Interesses sein, z. B. in der Veterin?rmedizin oder der biologischen Grundlagenforschung. Insgesamt gibt es so ein breites Spektrum von Forschungsgebieten, die von Tierversuchen profitieren:
Eine ?bersicht und Erkl?rungen zu Tierversuchen, die weltweit medizinische Durchbrüche erm?glicht haben, findet sich auf der Webpr?senz von externe Seite Understanding Animal Research.
Weitere Webseiten zum Thema Tierversuche: externe Seite Universit?t Basel, externe Seite Reatch
Antworten auf diese Frage sind zu einem guten Teil subjektiv. Entsprechend kontrovers wird sie diskutiert.
Tierversuche werden anhand einer sogenannten Güterabw?gung beurteilt. Dabei werden zwei wünschenswerte Ziele gegeneinander abgewogen, wobei eines den Vorrang erh?lt. So kann beispielsweise Erkenntnisgewinn st?rker gewichtet werden als die Vermeidung von Tierleid.
Forschende, die Tierversuche durchführen m?chten, müssen im Rahmen des Bewilligungsantrags eine solche Güterabw?gung vornehmen und Argumente für ihre Sicht vorbringen. Relevante Punkte sind dabei etwa:
- Der Umfang des erwarteten Erkenntnisgewinns und dessen Relevanz für Forschung und Gesellschaft
- Der Umfang des verursachten Tierleids
- Die Unerl?sslichkeit des Tierversuchs und des verursachten Leids, beispielsweise aufgrund des Fehlens von alternativen Methoden
Solche Argumente stellen eine intersubjektive Grundlage her. Dennoch bleibt das Vorgehen klar subjektiv gepr?gt, weil die abgewogenen Güter schwer zu quantifizieren sind. Deshalb entscheidet über die Bewilligung belastender Tierversuche auch nicht eine einzelne Person, sondern eine kantonale Tierversuchskommission.
Als Institution, mit einem staatlichen Auftrag und gesellschaftlicher Verantwortung, ist die ETH Zürich verpflichtet, verschiedene Perspektiven auf das Thema Tierschutz wahrzunehmen und zwischen diesen zu vermitteln. Dazu geh?rt nicht nur die Sicht der Forschenden, sondern auch die Gesetzgebung, die Bedürfnisse verschiedener Industrien wie Medizin oder Landwirtschaft und natürlich diejenige der Gesellschaft.
Das externe Seite Schweizer Tierschutzgesetz legt beispielsweise fest, dass ?niemand ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch?den zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten? darf. Solche Gesetze k?nnen nicht ohne die Unterstützung von Institutionen wie den kantonalen Veterin?r?mtern und die Schaffung gewisser Kontrollverfahren umgesetzt werden.
2022 wurde über die “Tierversuchsverbotsinitiative” abgestimmt, welche zum Ziel hatte s?mtliche Tierversuche zu verbieten. externe Seite 79% der Schweizer Bev?lkerung sprachen sich gegen diesen Vorschlag aus.
Die Haltung der ETH Zürich in diesem Spannungsfeld ist, dass Versuche, die einem für die Gesellschaft wesentlichen Erkenntnisgewinn dienen, notwendig sind. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und alles dafür getan werden, Tierversuche zu vermeiden, im Umfang zu verringern und eine bestm?gliche Versorgung der Tiere zu gew?hrleisten (3R Prinzipien).