Beurteilungskriterien
Fokus-? und Lehrprojektantr?ge
- Antragsberechtigt sind ETH-Angeh?rige mit einer Anstellung von mindestens 50 Stellenprozenten und einem Lehrauftrag.
- Antrag entspricht Vision und Zielen der ETHZ (Verbesserung der Ausbildung von Studierenden)
- Projektdauer max. 2 Jahre
- Projektbeginn ist bei Lehrprojekten frühestens 4 Monate und bei Fokusprojekten frühestens 1 Monat nach Einreichetermin.
- Die beantragten Mittel werden gr?sstenteils für den Kompetenzaufbau bei den Projektinvolvierten (Dozierende, Assistierende, Studierende, Projektmitarbeitende) eingesetzt.
- Personalmittel:
- Wie viele Personenmonate werden für welche Leistungen ben?tigt?
- Wer wird diese Leistung erbringen?
- Welcher Anteil soll durch Innovedum getragen werden? Pro Geldgeber eine eigene Zeile verwenden.
- Bestehendes ETH-Personal mit vollem Pensum kann nicht mit Innovedumgeldern angestellt werden (z.B. Doktorierende). Eine Aufstockung von Teilpensen über Innovedum ist m?glich, sofern plausibel aufgezeigt wird, dass sich die Aufgaben aus dem Innovedumprojekt und den Forschungst?tigkeiten nicht konkurrenzieren. Bei Doktorierenden ist es m?glich jene Personalkosten über Innovedum zu finanzieren, die bei einem Stufenanstieg infolge der Projektverantwortlichkeiten anfallen.
- Richtlinien für ETH-Sal?re:
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Besch?ftigungsgrad 100%)
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: CHF 100'000.- bis 120'000.- (B. 100%)
Arbeitgeberbeitr?ge sind in diesen Ans?tzen bereits eingerechnet
- Assistenzperson: CHF 90‘000.- (Besch?ftigungsgrad 100%)
- Sachmittel: Reisekosten, Apéros, Verpflegung und hohe Sachmittelbetr?ge wie IT-Infrastruktur, Ger?tschaften, etc. werden nicht über Innovedum finanziert. Für diese Zwecke stehen an den 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网n eigene Sachmittelbudgets bereit.
Bei einer Fremdvergabe (z.B. Softwareentwicklung) braucht es mindestens eine Konkurrenzofferte. Die externe Vergabe muss begründet werden.
- Innovation für das Lernen und das Lehren an der ETH über den normalen Aktualisierungsgrad laufender Lehrveranstaltungen hinaus
- Didaktische und inhaltliche Gestaltung des Projektkonzepts
- Einbezug der Studierendenperspektive in Projektentwurf und Projektablauf
- Sicherstellung der flexiblen Nutzbarkeit und Zug?nglichkeit der neuen Lernmedien und -materialien (e-Accessibility)
- Erfolgsaussichten hinsichtlich einer erfolgreichen Durchführung des Projekts (realistisches Umsetzungskonzept: klare und überzeugende Projektziele und Projektplan, ben?tigte Kompetenzen verfügbar)
- Nachhaltigkeit / Weiternutzung der Projektergebnisse über das Projektende hinaus (ggf. auch m?gliche Folgeprojekte)
- ?bertragbarkeit und m?gliche Weiterverbreitung der Lehrinnovation an ein breiteres Publikum (z.B. andere Universit?ten, Lehrveranstaltungen oder 2024欧洲杯开户_欧洲杯APP下载-投注|官网)
- Projektkommunikation: Projekterfahrungen für interessierte Dozierende der ETH zug?nglich
- Koh?rentes Evaluationskonzept
- Falls zutreffend: Konzept für Umgang mit personenbezogenen Daten
- Angemessenheit der Kosten des Vorhabens (zum erwarteten Aufwand, zum erwarteten Ergebnis, in Bezug auf Anzahl Studierenden)
- Nur Fokusprojekt: Projekt erprobt Aspekte eines Fokusthemas
- Eine F?rderung von Summer- oder Winterschools ist nur m?glich, wenn innerhalb dieser neuartige Lehrkonzepte erprobt werden. Weiterhin muss eine mehrmalige Durchführung und die Nachhaltigkeit der Konzepte gew?hrleistet sein
- Berücksichtigung des strategischen Ver?nderungsprojekts “Prüfungen und akademischer Kalender an der ETH” (PAKETH): die konsequente Integration von Lerneinheiten und Leistungskontrollen und den entsprechenden Umgang mit studentischem Workload, Lernzielen (Kompetenzen) und Aktivit?ten.
- Speziell relevant für Lehrprojekte PAKETH-Edition: Einbettung des Projekts in die Anpassungen des Studiengangs infolge PAKETH.